Verkehrsrecht

Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Lothar Kolb

Verkehrsrecht

Mit dem Verkehrsrecht kommt wahrscheinlich jeder Autofahrer einmal in Berührung. Schnell ist ein Unfall passiert und ebenso schnell wird an der Unfallstelle die Schuld eingeräumt. Häufig ist die Haftungsverteilung jedoch nicht so eindeutig wie in der ersten Aufregung vermutet. Ist der Unfall nicht glimpflich ausgegangen und einer der Beteiligten schwerer verletzt, steht regelmäßig ein Schmerzensgeld im Raum. Hierfür gibt es keinen gesetzlichen Katalog, denn jede Verletzung ist ein Einzelfall. Selbst wenn nur ein Blechschaden entstanden ist, stehen schnell vierstellige Summen im Raum. Wir machen Ihre Ansprüche zügig und umfassend geltend.

Verkehrsrecht ist nicht nur Verkehrsunfallrecht. „Punkte in Flensburg“ haben schon viele Autofahrer gesammelt. Wenn kein Fahrverbot droht, wird ein Bußgeld gerne überwiesen, um sich die Umstände, die mit einem Einspruch verbunden sind, zu ersparen. Doch nicht alle Messverfahren sind ordnungsgemäß. Technische Fehler bei der Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung sind ebenso wenig ausgeschlossen wie eine fehlerhafte Bedienung. Es kann sich also lohnen, Ihren Bußgeldbescheid durch uns überprüfen zu lassen, nicht zuletzt um den Führerschein zu behalten.


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