Mietrecht

Interessensschwerpunkt der Kanzlei Lothar Kolb

Mietrecht

Die Ausgangslage ist konträr. Ein Mieter möchte in einem Schloss zum Preis einer Zweizimmerwohnung leben. Der Vermieter würde die Zweizimmerwohnung am liebsten zum Preis eines Schlosses anbieten. Wer sich keine Eigentumswohnung leisten kann oder möchte, ist auf eine Mietwohnung angewiesen. Ein Vermieter sieht seine Immobilie eher als Anlageobjekt, das Ertrag abwerfen soll.

Reibungspunkte aus Mietersicht sind oft die Nebenkostenabrechnung und die Beseitigung von Mängeln in der Wohnung. Der Vermieter hingegen muss rückständige Mieten einfordern.

Unabhängig davon, ob sie Mieter oder Vermieter sind, setzen wir für Sie Ihre Rechte kompetent durch.


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